Kreisschützenbund Olpe e.V.
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Letzte Bearbeitung:
20.11.2010 12:47

 

Bericht über den Gedankenaustausch der Schützenvereine in der Schützenhalle in Rhode, 19.11.2010, 19:30 Uhr

Nachdem der Reigen der Schützenfeste hinter uns liegt, trafen sich auf Einladung des Kreisvorstandes etwa 120 Vorstandsmitglieder aus 42 Vereinen unseres Kreisschützenbundes zum Gedankenaustausch am
- Freitag, den 19. November 2010 um 19:30 Uhr in der Schützenhalle in Rhode.

Nach den Begrüßungen durch Kreisoberst Martin Tillmann und den Vorsitzenden des Heimatschutzvereines
St. Hubertus Rhode e.V. (http://www.schuetzenverein-rhode.de), Georg Feldmann, standen folgende Themen auf der Tagesordnung:
1. Überprüfung von Versammlungsstätten
2. Überprüfung von Schießstätten
3. Absicherung von Schützenfestumzügen
4. Abwassergebühr
5. Informationen zum Bundesschützenfest 2013
6. Verschiedenes

Martin Tillmann gab zunächst zu jedem Thema eine kurze Einführung.

1. Die Regelungen zu den Versammlungsstätten wurden in der "Sonderbauverordnung", in Kraft getreten am 28. Dezember 2009, neu zusammengefasst.(um zum Verordnungstext zu gelangen, können Sie hier klicken!).
Eine Besprechung der einzelnen Vorschriften hätte den Zeitrahmen der Veranstaltung gesprengt. Die in den letzten Monaten und Jahren durchgeführten behördlichen Kontrollen hatten in vielen Schützenhallen Baumaßnahmen (und damit Kosten) zur Folge, wobei die jeweiligen Prüfungsergebnisse wohl auch nicht immer vollständige Akzeptanz fanden.
Daher fragte Martin Tillmann nach bestehenden Problemen und Anregungen, wobei es aber keine Wortmeldungen der Anwesenden gab.

2. Die Sachverständigenprüfungen aller Vogelschießstände müssten inzwischen erfolgt sein. Die Kreispolizeibehörde wird in Zukunft, soweit sich keine baulichen Veränderungen ergeben haben, auf die Hinzuziehung von Sachverständigen verzichten.
Die Verantwortlichen sollten sich aber die gutachterlichen Unterlagen, sowie die ggf. vorhandenen behördlichen Auflagen gut durchlesen und jährlich aufs Neue beachten. Laut Nachfrage von Martin Tillmann bei der Behörde ergeben sich die größten Probleme bei den Abnahmen daraus, dass die genannten Unterlagen einfach nicht beachtet werden.
(Als Beispiel wurde genannt, dass immer das Holz im Fangkasten lackiert wird, obwohl dieses verboten sei. Die Holzmaserung muss erkennbar bleiben.)
Auf die Frage von Martin Tillmann nach bestehenden Problemen ergaben sich wiederum keine Wortmeldungen.
Er bot an, die bestehenden Richtlinien des Deutschen Schützenbundes für "Vogelstangen" auf Einzelanfrage (bitte durch ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied des jeweiligen Vereines an den Kreisschießmeister Matthias Baumeister richten) per E-Mail zu übersenden.

3. Nach dem traurigen Ereignis von Menden ist die Absicherung von Umzügen im öffentlichen Verkehrsraum immer wieder ein Thema. Ein Umzug stellt eine Sondernutzung dar und ist der Straßenverkehrsbehörde anzuzeigen.
Grundsätzliche Absicherungsmöglichkeiten sind
- Vollsperrung
- Sicherung durch Polizei
- Sicherung durch Hilfskäfte (Feuerwehr, andere Hilfsdienste, eigene Warnposten...)
- Warnhinweisschilder
Vollsperrungen sind lediglich angezeigt bei größeren (zeitlich längeren) Umzügen. Sie lösen umfangreiche Beschilderungsmaßnahmen, Umleitungen, damit Personaleinsatz und Kosten aus.
Die Polizei ist aus Personalgründen oft nicht in der Lage Absicherungen durchzuführen.
Die oben genannten Hilfskräfte haben hinweisende/warnende Funktionen. Sie sind aber nicht berechtigt, in den fließenden Verkehr einzugreifen.
Auch den Bundesvorstand des SSB empfiehlt den Vereinen, Warntafeln zu beschaffen, die auf die Umzüge hinweisen.
(Zur Beschaffungen könnten sich ja auch mehrere Vereine zusammentun und sich die Tafeln anschließend gegenseitig ausleihen.)

Bei der anschließenden Diskussion wurde bemängelt, dass trotz Anzeige von Festzügen, die zum Beispiel Bundesstraßen in Anspruch nehmen, sich herausstellte, dass die zuständige Polizeidienststelle nicht informiert sei. Zusagen der Polizei auf Erscheinen seien nicht eingehalten worden.

4. Zum Thema Abwassergebühren stellte Martin Tillman das Zustandekommen der jetzigen Regelung (Splitting Schmutzwasser und Niederschlagswasser) dar. Die nunmehrige Anrechnung von Niederschlagswasser stellt eine hohe Belastung für Vereine mit Schützenhallen dar. Das Gebührenrecht erlaubt es den Kommunen nicht, z.B. aufgrund der Gemeinnützigkeit der Vereine Nachlässe zu gewähren.
Es kommen derzeit nur "technische Lösungen", z.B. Ableitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer oder Versickerung in Frage.
Nachfrage von Martin Tillmann ergab, dass Abwasserkostensteigerungen von 100 % nicht "unüblich" sind.

5. Einen Ausblick auf das Bundesschützenfest in Rüblinghausen im Jahr 2013 gab der stellvertretende Kreisoberst Markus Bröcher, zugleich 1. Vorsitzender des ausrichtenden Schützenvereines St. Matthäus Rüblinghausen (http://sv.rueblinghausen.de):
Das Bundesschützenfest in Brilon wurde durch die Rüblinghauser Verantwortlichen intensiv beobachtet und die Rückmeldungen ausgewertet. An Positivem werde man übernehmen:
- Anmeldeverfahren über die Kreisschützenbünde
- am Freitag beim Jungsschützentag auch alternatives Unterhaltungsangebot für die "älteren Semester"
- zeitversetzte Anreise der Vereine
- kurze Marschwege
Das Internet wird intensiv zur Information der Vereine genutzt werden.

Aus der Versammlung kam die Anregung, die Blöcke der Kreisschützenbünde wieder zusammen in den Zelten unterzubringen, um z.B. wieder mit den Nachbarveienen zusammensitzen zu können. In Brilon seien diese auseinandergerissen worden.
Hierzu wurde durch Martin Tilmann und Markus Bröcher angemerkt, dass die Briloner mehrere unterschiedlich große Zelte und die ebenfalls genutzte Schützenhalle gleichmäßig zu füllen hatten.
Außerdem hat jeder Veranstalter das Problem, in kurzer Zeit viele Menschen zu ihren Sitzplätzen lotsen zu müssen, ohne dass es an den Zelteingängen zu Staus kommt. Diese wirken nämlich rasch auf den gesamten Festzug zurück, der dann immer wieder ins Stocken gerät, was für alle Beteiligten nicht schön ist.
Daher kann auch für Rüblinghausen nicht versprochen werden, dass die Kreisschützenbünde in einem Zeltbereich zusammen untergebracht werden können.
Man werde aber, sofern dies technisch möglich ist, ein einziges großes durchgehendes Zelt in der Trift errichten und überlegen, ob und wie man Nachbarvereine "zusammenhalten" kann.

6. Unter Punkt Verschiedenes wies Martin Tillmann zunächst auf das Europaschützenfest 2012 in Tuchula/Polen hin. Seine Abfrage ergab derzeit noch kein großes Teilnahmeinteresse. Sofern sich solches noch ergibt, können sich die Vereine an den Kreisvorstand wenden.

Sodann gab Martin Tillmann eine Übersicht über die im kommenden Jahr anstehenden Termine:
- 1.2.2011 --- Rücksendung der Vereinsmeldungen, die ca. Anfang Januar durch den Kreisschatzmeister an die Vereine gesandt werden. Schwerpunkt sollte sein die Überprüfung der Daten der Ansprechpartner für Jungschützenangelegenheiten, da sich im Zuge des zuletzt stattgefundenen Kreisjungschützentage herausgestellt hat, dass viele Daten nicht mehr korrekt waren.

- 18.3.2011, 19.00 Uhr --- Kreisversammlung in Bilstein

- 1.5.2011 --- Ende der Antragsfrist für den "Großen Orden" und das Wappenbild; später eingehende Anträge müssen abgelehnt werden.

- 7.5.2011, 15.00 Uhr --- Bundesversammlung des SSB in Meggen; da wir ein "Heimspiel" haben, sollten doch möglichst alle Vereine des Kreisschützenbundes Olpe teilnehmen.

- 28.5.2011, 18.00 Uhr --- Wallfahrt des SSB in Werl

- 3.9.2011 --- Bundesjungschützentag des SSB in der Balver Höhle

Zudem wies Martin Tillmann auf die Vereinsjubiläen des Schützenvereines Altenhundem (150 Jahre - http://www.schuetzenverein-altenhundem.de) und des Schützenvereines Olpe (700 Jahre - http://www.schuetzenverein-olpe.de) im Juli 2011 hin.

Sodann bedankte er sich bei Vorstand, Offizieren und Helfern des Heimatschutzvereines Rhode für das Zur-Verfügung-stellen der Halle und der guten Bewirtung, bevor er die Versammlung um 20.25 Uhr schloss.

     
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