Kreisschützenbund Olpe e.V.
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Letzte Bearbeitung:
26.12.2003 17:42#EndDate -->

 

Umsatzsteuernummer auf Rechnungen

Im Dezember 2001 wurde das "Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und der Änderung anderer Steuergesetze" (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz) beschlossen. Hierdurch wurde in das Umsatzsteuergesetz 1999 folgender § 14 Abs. 1a eingefügt:

"Der leistende Unternehmer hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben."

Die Regelung gilt für alle Rechnungen, die nach dem 30.6.02 ausgestellt werden. Es handelt sich nicht um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die aus den Buchstaben "DE" und neun Ziffern besteht, sondern um die deutsche Steuernummer.

Soweit Vereine Rechnungen im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes Rechnungen ausstellen, sollten auch sie diese Regelung beachten.

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