Kreisschützenbund Olpe e.V.
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Organisation, Zweck, Finanzen
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(Satzung/Protokolle etc.)
Letzte Bearbeitung:
08.01.2007 20:09

 

Organisation
Zweck
Finanzen
 
   

Die Organisation des Kreisschützenbundes Olpe eV. ist historisch gewachsen.
Das Wesentliche ist der Satzung zu entnehmen. Diese können Sie hier herunterladen oder einsehen. Ein Organigramm des Aufbaus finden sie hier.
Die aktuelle Zusammensetzung von Kreisvorstand und Beirat steht auf den entsprechenden speziellen Seiten.

Mitglied im Kreisschützenbund Olpe e.V. können Schützengemeinschaften (Schützenverein, -gesellschaft, -bruderschaft, Heimatschutzverein etc.) sowie Vereine mit ähnlichen Zielen aus dem Kreises Olpe und aus den Nachbarkreisen werden, soweit sie auf dem Boden der Satzung des KSB stehen und diese anerkennen. Vereine aus den Nachbarkreisen können nur aufgenommen werden, sofern nicht die Zuständigkeit eines anderen Kreisschützenbundes im Sauerländer Schützenbund gegeben ist. Über die Aufnahme entscheidet die Kreisversammlung.

Wichtigstes Organ ist die Kreisversammlung. Hierin stimmberechtigt sind

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der mindestens einmal jährlich einzuberufenden Kreisversammlung ergeben sich aus § 8 der Satzung:

  • Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,
  • Entgegennahme des Kassenberichtes des Vorstandes
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahlen des Vorstandes und des Beirates
  • Festsetzung der von den angeschlossenen Schützengemeinschaften zu zahlenden Beiträge und Umlagen
  • Wahl von zwei Kassenprüfern für jeweils 1 Jahr
  • Beschlussfassung über die Satzung und Satzungsänderungen
  • Aufnahme von Mitgliedern
  • Ausschluss angeschlossener Schützengemeinschaften
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorstandsmitgliedern
  • Festlegung des Ortes für die Durchführung von Kreisveranstaltungen, insbesondere des Kreisschützenfestes
  • Auflösung des Kreisschützenbundes
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Der Kreisvorstand besteht aus

  • Kreisoberst
  • stellvertretender Kreisoberst
  • Kreisgeschäftsführer
  • stellvertretender Kreisgeschäftsführer
  • Kreisschatzmeister
  • stellvertretender Kreisschatzmeister

"Geschäftsführender Vorstand" sind Kreisoberst, stellv. Kreisoberst, Kreisgeschäftsführer und Kreisschatzmeister. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, wobei jährlich ein oder zwei Mitglieder des Kreisvorstandes neu gewählt werden.

Aufgaben (§ 9 der Satzung):

  • Alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Kreisversammlung vorbehalten sind
  • insbesondere die laufende Geschäfte des Kreisschützenbundes (Ansprechpartner siehe "Service-Bereich")

 

Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:

  • 7 Mitglieder, deren Wahl so vorzunehmen ist, dass jede Stadt bzw. Gemeinde des Kreises Olpe durch ein Mitglied im Beirat vertreten ist (Amtszeit 3 Jahre)
  • amtierender Kreisschützenkönig
  • Vorsitzender des Schützenkreises Olpe im WSB
  • Die Vorsitzenden der beiden mitgliedsstärksten Schützengemeinschaften im Kreis Olpe, gemessen an der Anzahl der dem Kreisschützenbund gemeldeten zahlenden Mitgliedern
  • der jeweilige Kreisjungschützensprecher, der auf Vorschlag der Kreisjungschützenversammlung durch die Kreisversammlung auf die Dauer von drei Jahren bestätigt wird
  • amtierender Kreisjungschützenkönig
  • der Kreisschießmeister, der nach Anhörung des Beirates vom Kreisvorstand ernannt wird

Zum Beirat zählen ferner (allerdings ohne Stimmrecht in der Kreisversammlung) die Ehrenvorstandsmitglieder, außerdem als "berufenes" Mitglied:

  • die Pressesprecherin

Aufgaben/Zuständigkeiten des Beirates (§ 10 der Satzung):

Der Beirat hat die Aufgabe, den Kreisvorstand in seiner Geschäftsführung zu beraten und zu unterstützen. Er ist vor der Beschlussfassung über den Etat des Kreisschützenbundes, die Festsetzung von Zeitpunkt und Ort der Kreisversammlung und die wichtigen Geschäfte des Kreisschützenbundes vom Kreisvorstand zu hören.

Der Beirat wird vom Kreisvorstand nach Bedarf zusammengerufen. Er ist mindestens zweimal im Geschäftsjahr zusammenzurufen, um sich über den Stand der Geschäfte des Kreisschützenbundes unterrichten zu lassen.

Der Beirat hat das Recht, die Einberufung einer außerordentlichen Kreisversammlung vorzunehmen, wenn er Feststellungen hinsichtlich einer pflichtwidrigen oder die Interessen des Kreisschützenbundes schädigenden Geschäftsführung des Kreisvorstandes getroffen hat.

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Delegierte:

Es bleibt den Mitgliedsvereinen überlassen, wie sie ihre Delegierten auswählen. In der Satzung (§ 6) ist lediglich die Zahl der Delegierten geregelt:

Die angeschlossenen Schützengemeinschaften, die durch ihre Delegierten vertreten werden, haben bei

bis zu 100 zum Kreisschützenbund zahlenden Mitgliedern 2 Stimmen
bis zu 200 zum Kreisschützenbund zahlenden Mitgliedern 3 Stimmen
bis zu 300 zum Kreisschützenbund zahlenden Mitgliedern 4 Stimmen
bis zu 500 zum Kreisschützenbund zahlenden Mitgliedern 5 Stimmen
über 500 zum Kreisschützenbund zahlenden Mitgliedern 6 Stimmen
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