Kreisschützenbund Olpe e.V.
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Organisation, Zweck, Finanzen
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(Satzung/Protokolle etc.)
Letzte Bearbeitung:
28.12.2003 14:18

 

Organisation
Zweck
Finanzen
 
   

Der Vereinszweck ist in § 2 der Satzung niedergelegt:

Der Kreisschützenbund Olpe hat den Zweck:
a) durch den Zusammenschluss der bestehenden und noch zu gründenden Schützengemeinschaften des Kreises Olpe Liebe und Treue zur sauerländischen Heimat, Eintracht und Bürgersinn und damit rechte Liebe zum deutschen Vaterlande zu wecken, zu pflegen und zu stärken;
b) die Staatsautorität durch Verfassungstreue zu stützen;
c) die traditionelle Verbindung mit den Kirchen zu pflegen und auszubauen;
d) alle Bestrebungen, die den Zwecken und Zielen der Schützengemeinschaften entgegenstehen, geschlossen abzuwehren;
e) die angeschlossenen Vereine in wirtschaftlicher Beziehung zu beraten, zu fördern und zu unterstützen;
f) darauf hinzuwirken, dass das Kreisschützenfest und die Feste der angeschlossenen Vereine zu vorbildlichen Volksfesten, die den Schützen und Festbesuchern Erholung und Freude in guten Formen vermitteln sollen, ausgestaltet werden, so dass sie auch die Feste anderer Vereine in gutem Sinne beeinflussen;
g) durch Zusammenarbeiten mit den anderen Kreisschützenbünden des kurkölnischen Sauerlandes und dem Sauerländer Heimatbund seine eigenen Zwecke und die Ziele des "Sauerländischen Schützenbundes", dem der Kreisschützenbund Olpe angehört, zu verwirklichen.

Im Sinne dieser Zweckbestimmung verfolgt der Kreisschützenbund Olpe ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

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