Der Vereinszweck ist in § 2 der Satzung niedergelegt:
Der Kreisschützenbund Olpe hat den Zweck:
a) durch den Zusammenschluss der bestehenden und noch zu gründenden
Schützengemeinschaften des Kreises Olpe Liebe und Treue zur sauerländischen
Heimat, Eintracht und Bürgersinn und damit rechte Liebe zum deutschen
Vaterlande zu wecken, zu pflegen und zu stärken;
b) die Staatsautorität durch Verfassungstreue zu stützen;
c) die traditionelle Verbindung mit den Kirchen zu pflegen und auszubauen;
d) alle Bestrebungen, die den Zwecken und Zielen der Schützengemeinschaften
entgegenstehen, geschlossen abzuwehren;
e) die angeschlossenen Vereine in wirtschaftlicher Beziehung zu beraten,
zu fördern und zu unterstützen;
f) darauf hinzuwirken, dass das Kreisschützenfest und die Feste
der angeschlossenen Vereine zu vorbildlichen Volksfesten, die den Schützen
und Festbesuchern Erholung und Freude in guten Formen vermitteln sollen,
ausgestaltet werden, so dass sie auch die Feste anderer Vereine in gutem
Sinne beeinflussen;
g) durch Zusammenarbeiten mit den anderen Kreisschützenbünden
des kurkölnischen Sauerlandes und dem Sauerländer Heimatbund
seine eigenen Zwecke und die Ziele des "Sauerländischen Schützenbundes",
dem der Kreisschützenbund Olpe angehört, zu verwirklichen.
Im Sinne dieser Zweckbestimmung verfolgt der Kreisschützenbund
Olpe ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
i.S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.