Newsletter Nr. 112 des Kreisschützenbundes Olpe vom 25.4.2010


Inhalt:

Investitur in den Ritterorden zum Heiligen Sebastian in Europa am 9.4.10

Im Rahmen der Frühjahrstagung der Europäischen Gemeinschaft Historischer Schützen (EGS) fand in der schönen Kirche zu Gimborn (Oberbergischer Kreis) die Investitur in den Ritterorden vom Heiligen Sebastian in Europa statt.

In Begleitung der Ehrenkreisobersten Herbert Hesener und Karl-Heinz Reuber, sowie des geschäftsführenden Kreisvorstandes, befand sich auch unser Kreisoberst Martin Tillmann unter den Kandidaten und wurde durch den Prior des Ordens und Präsidenten der EGS, Charles-Luis Prinz von Merode, zum Ritter geschlagen.

Herzlichen Glückwunsch!

Weitere Informationen und Bilder finden Sie auf unseren Internet-Seiten
--- www.kreisschuetzenbund-olpe.de ---.

Bundesversammlung des Sauerländer Schützenbundes am 17.4.10

In Eslohe fand die diesjährige Bundesversammlung statt, die in großer Harmonie ablief.

Hier die wichtigsten Ergebnisse:

  • Beschlossene Satzungsänderungen:
    • Künftig werden die Bundesvorstandsmitglieder nicht mehr alle zugleich, sondern gestaffelt ab 2012 im jährlichen Rhythmus gewählt: 1. Der Bundesoberst, 2. im Folgejahr ein stellvertretender Bundessoberst und der Geschäftsführer, 3. im Jahr danach der weitere stellvertretende Bundesoberst und der Schatzmeister. Die Amtszeiten bleiben mit drei Jahren unverändert.
    • Der Bundesschießmeister wird künftig auf Vorschlag der Kreisschießmeister durch die Bundesversammlung auf die Dauer von drei Jahren bestätigt.
    • Zum Ehrenvorstandsmitglied soll künftig nur gewählt werden können, wer mindestens 15 Jahre dem Bundesvorstand angehört hat.
    • Der gewählte Bundesoberst darf (nach einer Übergangsfrist bis zur nächsten Kreisversammlung seines Kreisschützenbundes) nicht zugleich ein Amt im Kreisvorstand ausüben.
  • neue Vertreter für Rechts- und Steuerfragen
    • als neuer Fachmann für Rechtsfragen konnte gewonnen werden
      - Rechtsanwalt und Notar Heinrich Stamm (Olsberg)
    • sowie als Steuerfachmann:
      - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Hubert Wagner (1. Vorsitzender des Schützenvereines St. Clemens 1976 e.V. Drolshagen)
  • Das 22. Bundesschützenfest wird vom 20. bis 22.9.2013 durch den St. Matthäus Schützenverein Rüblinghausen ausgerichtet.
  • Die Bundesversammlung 2012 findet in Belecke (Kreisschützenbund Arnsberg) statt.
    (Zur Erinnerung: Im kommenden Jahr ist sie am 7. Mai, 15.00 Uhr in Meggen.)

Wichtiger Termin

Bitte beachten Sie unbedingt den anstehenden 1. Mai als spätesten Termin zur

  • Beantragung des Ordens für Hervorragende Verdienste
  • Beantragung des Wappenbildes des Kreisschützenbundes Olpe

Einverständniserklärung Jungschützenvogelschießen

---Korrigierte/ergänzte Fassung---

Wie auch bei der Bundesversammlung des SSB durch Bundesschießmeister Hans Dümpelmann ausgeführt, bedarf es nach § 27 Waffengesetz einer schriftlichen Einverständniserklärung, wenn Kinder/Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren am Schießen teilnehmen sollen und der Sorgeberechtigte nicht anwesend ist.

Hier der Gesetzestext:

"(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder
verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter
Aufsichtspersonen darf
1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt
sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen,
bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2
Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt
sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6
mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie
höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit
Kaliber 12 oder kleiner
gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt
hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben
die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme
des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der
zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit
glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim
Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr.
1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die
das 16. Lebensjahr vollendet haben."

Wir werden künftig zu den Kreisjungschützenvogelschießen Teilnehmermeldungen von Unter-18jährigen nur entgegennehmen, wenn zugleich die Einverständniserklärung eingereicht wird, da man ja nicht in jedem Fall davon ausgehen kann, dass ein Sorgeberechtigter am Tage des Schießens vor Ort ist.

Die Erklärung ist ein keine Form gebunden. Zur Vereinfachung haben wir den im Word-Format vorliegenden Vordruck (siehe auch die Internet-Seite des Sauerländer Schützenbundes --- http://www.sauerlaender-schuetzenbund.de) in ein PDF-Formular umgewandelt, welches Sie auf unserer Seite
--- www.kreisschuetzenbund-olpe.de/download.htm --- finden und herunterladen können.

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Am Rosenberg 2, 57368 Lennestadt-Bilstein

Impressum siehe hier:
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Lehmbergstr. 31, 57413 Finnentrop
T. 02395-2129811, Fax 02395-911038
E-Mail: MatthiasBaumeister@kreisschuetzenbund-olpe.de

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http://www.kreisschuetzenbund-olpe.de

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