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Newsletter Nr. 113 des Kreisschützenbundes Olpe vom 26.4.2010 | |
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Inhalt: |
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Das kommt davon, wenn man aus inzwischen geänderten Gesetzen zitiert! (...oder sind die Politiker Schuld, weil sie ständig die Gesetze ändern?) Nein, es war war natürlich "schludrig" von mir, im letzten Newsletter einen Auszug aus der vorletzten Fassung des Waffengesetzes zu verwenden! Daher habe ich den entsprechenden Abschnitt unten noch mal neu (und hoffentlich jetzt korrekt) gefasst und bitte Sie, falls Sie die Newsletter ausdrucken und als Nachschlagewerk benutzen, diesen Abschnitt im Newsletter 112 dick durchzustreichen! In diesem Zusammenhang habe ich festgestellt, dass es besser ist, Gesetzestexte nicht selbst zum Download anzubieten, sondern auf aktuelle Quellen im Internet hinzuweisen. Für Bundesgesetze bietet sich hier das Portal --- http://www.gesetze-im-internet.de --- an, welches vom Bundesjustizministerium bereitgestellt wird. Ich zitiere: Hier finden Sie auch die aktuellste Fassung des Waffengesetzes!!! |
---Korrigierte/ergänzte Fassung--- Wie auch bei der Bundesversammlung des SSB durch Bundesschießmeister Hans Dümpelmann ausgeführt, bedarf es nach § 27 Waffengesetz einer schriftlichen Einverständniserklärung, wenn Kinder/Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren am Schießen teilnehmen wollen und der Sorgeberechtigte nicht anwesend ist. Hier der Gesetzestext: "(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder Wir werden künftig zu den Kreisjungschützenvogelschießen Teilnehmermeldungen von Unter-18jährigen nur entgegennehmen, wenn zugleich die Einverständniserklärung eingereicht wird, da man ja nicht in jedem Fall davon ausgehen kann, dass ein Sorgeberechtigter am Tage des Schießens vor Ort ist. Die Erklärung ist ein keine Form gebunden. Zur Vereinfachung haben wir den im Word-Format vorliegenden Vordruck (siehe auch die Internet-Seite des Sauerländer Schützenbundes --- http://www.sauerlaender-schuetzenbund.de) in ein PDF-Formular umgewandelt, welches Sie auf unserer Seite |
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Anzahl Empfänger des Newsletters |
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453 |
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Herausgeber: Kontakt: Sollten Sie zum ersten Mal diesen Newsletter erhalten, weil Sie soeben erst in den Verteiler aufgenommen wurden, so weise ich Sie an dieser Stelle auf die Internet-Seiten des Kreisschützenbundes Olpe unter http://www.kreisschuetzenbund-olpe.de hin.
Hier finden Sie viel Informatives über den Kreisschützenbund und seine
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