Newsletter Nr. 113 des Kreisschützenbundes Olpe vom 26.4.2010


Inhalt:

Korrektur zum Newsletter 112

Das kommt davon, wenn man aus inzwischen geänderten Gesetzen zitiert! (...oder sind die Politiker Schuld, weil sie ständig die Gesetze ändern?)

Nein, es war war natürlich "schludrig" von mir, im letzten Newsletter einen Auszug aus der vorletzten Fassung des Waffengesetzes zu verwenden!

Daher habe ich den entsprechenden Abschnitt unten noch mal neu (und hoffentlich jetzt korrekt) gefasst und bitte Sie, falls Sie die Newsletter ausdrucken und als Nachschlagewerk benutzen, diesen Abschnitt im Newsletter 112 dick durchzustreichen!

In diesem Zusammenhang habe ich festgestellt, dass es besser ist, Gesetzestexte nicht selbst zum Download anzubieten, sondern auf aktuelle Quellen im Internet hinzuweisen. Für Bundesgesetze bietet sich hier das Portal --- http://www.gesetze-im-internet.de --- an, welches vom Bundesjustizministerium bereitgestellt wird. Ich zitiere:
"Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden."

Hier finden Sie auch die aktuellste Fassung des Waffengesetzes!!!

Einverständniserklärung Jungschützenvogelschießen

---Korrigierte/ergänzte Fassung---

Wie auch bei der Bundesversammlung des SSB durch Bundesschießmeister Hans Dümpelmann ausgeführt, bedarf es nach § 27 Waffengesetz einer schriftlichen Einverständniserklärung, wenn Kinder/Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren am Schießen teilnehmen wollen und der Sorgeberechtigte nicht anwesend ist.

Hier der Gesetzestext:

"(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder
verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter
Aufsichtspersonen darf
1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt
sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen,
bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2
Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt
sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6
mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie
höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit
Kaliber 12 oder kleiner
gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt
hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben
die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme
des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der
zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit
glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim
Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr.
1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die
das 16. Lebensjahr vollendet haben."

Wir werden künftig zu den Kreisjungschützenvogelschießen Teilnehmermeldungen von Unter-18jährigen nur entgegennehmen, wenn zugleich die Einverständniserklärung eingereicht wird, da man ja nicht in jedem Fall davon ausgehen kann, dass ein Sorgeberechtigter am Tage des Schießens vor Ort ist.

Die Erklärung ist ein keine Form gebunden. Zur Vereinfachung haben wir den im Word-Format vorliegenden Vordruck (siehe auch die Internet-Seite des Sauerländer Schützenbundes --- http://www.sauerlaender-schuetzenbund.de) in ein PDF-Formular umgewandelt, welches Sie auf unserer Seite
--- www.kreisschuetzenbund-olpe.de/download.htm --- finden und herunterladen können.

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E-Mail: MatthiasBaumeister@kreisschuetzenbund-olpe.de

Sollten Sie zum ersten Mal diesen Newsletter erhalten, weil Sie soeben erst in den Verteiler aufgenommen wurden, so weise ich Sie an dieser Stelle auf die Internet-Seiten des Kreisschützenbundes Olpe unter

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hin. Hier finden Sie viel Informatives über den Kreisschützenbund und seine Mitgliedsvereine. Auch die bisher erschienenen Newsletter können Sie dort nachlesen! (unter Menüpunkt "Aktuelles")


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