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Newsletter Nr. 45 des Kreisschützenbundes Olpe v. 22.04.04
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Terminhinweis: Bundesdelegiertentag in
                         
Hünsborn, 24.4.2004, 15.00 Uhr
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Es sei an den Bundesdelegiertentag des Sauerländer Schützenbundes in Hünsborn erinnert! Einladung und Tagesordnung sind an alle Vereine verschickt worden.

 

Im 75. Jubiläumsjahr des SSB steht es uns Schützen aus dem Kreis Olpe gut an, in Hünsborn (also "heimischen Gefilden")zahlreich vertreten zu sein.

 

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Waffenrecht: Neuer Erlass zum Kinderkönigsschießen

                     (Freistellung von der Altersgrenze)
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Ein neuer Erlass des Innenministeriums regelt die Ausnahmegenehmigung von der Altersgrenze, so dass auch unter 12-Jährige mit Luftgewehren bei Kinderkönigsschießen mitmachen dürfen:

 

Die zuständige Behörde kann nach § 3 Abs. 3 WaffG für Kinder und Jugendliche im Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
Für das Kinderkönigsschießen führt hierzu das Innenministerium des Landes NRW im neuen Erlass 44.3 - 2600 (neu) § 3 - v. 15.3.2004 - aus, dass die Waffenbehörden Ausnahmen von der Alterserfordernis zulassen können, um das Schießen (mit Luftgewehren!) durch Kindern unter 12 Jahren zu ermöglichen.
Besondere Gründe können in der Traditionspflege der örtlichen Schützenvereine gesehen werden. Ob öffentliche Interessen entgegenstehen, entscheidet die Waffenbehörde im Einzelfall.

 

Details entnehmen Sie unserer Homepage --- www.kreisschuetzenbund-olpe.de --- , wo Sie auch den Erlass als PDF-Datei herunterladen können.

 

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Vereinsrecht:  "Leitfaden" zur Satzungsänderung im Internet 

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Anfragen von Mitgliedsvereinen haben mich bewogen, meine Erfahrungen bei der Neufassung der KSB-Satzung in einer Art "Leitfaden" niederzulegen.

Sie finden ihn im Internet unter unserer bekannten Adresse.

 

Ich weise darauf hin, dass nur Grundsätzliches behandelt werden kann. Besonderheiten und Zweifelsfälle sollten stets mit Rechtskundigen, zum Beispiel dem zuständigen Rechtspfleger beim Vereinsregister oder einem Rechtsanwalt/Notar abgeklärt werden!

 

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Erinnerung:  Termin für die Beantragung des Ordens

für "Hervorragende Verdienste um das Schützenwesen"

und des Wappenbildes des Kreisschützenbundes Olpe
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Termin hierfür ist der

 

--- 1.5.2004 ---

 

Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden!!!

 

Der Kreisvorstand

i.a. Matthias Baumeister, Kreisschatzmeister
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Kontakt:
Kreisschatzmeister Matthias Baumeister
Lehmbergstr. 31, 57413 Finnentrop
T. 02395-2129811, Fax 02395-911038
E-Mail: MatthiasBaumeister@kreisschuetzenbund-olpe.de
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Sollten Sie zu ersten Mal diesen Newsletter erhalten, weil Sie
soeben erst in den Verteiler aufgenommen wurden, so weise ich
Sie an dieser Stelle auf die Internet-Seiten des Kreisschützenbundes Olpe
unter

http://www.kreisschuetzenbund-olpe.de

hin. Hier finden Sie viel Informatives über den Kreisschützenbund
und seine Mitgliedsvereine. Auch die bisher erschienenen
Newsletter können Sie dort nachlesen! (unter Menüpunkt "Aktuelles")
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Sollen weitere Vorstands- und Offizierskollegen oder andere interessierte
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