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Newsletter Nr. 61 des Kreisschützenbundes Olpe v. 16.7.05
------------------------------------------------------------------------------------------------Der vorliegende Newsletter hat als Schwerpunkt das Waffenrecht. Zunächst aber:
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Herzliche Glückwünsche
-------------------------------------------------------------Der Orden für Hervorragende Verdienste des Sauerländer Schützenbundes wurde verliehen an:
Dieter Rauchheld, Vorsitzender des Schützenvereines Bilstein am 3.7.05 Manfred Beckmann, Oberst des Schützenvereines Oberhundem am 3.7.05 Alfred Bieker, Ehrenvorsitzender des St. Laurentius Schützenvereines Schreibershof am 10.7.05 Gerhard Krei, Beisitzer im Vorstand des St. Laurentius Schützenvereines Schreibershof am 10.7.05Den Großen Zinn-Wappenteller des Sauerländer Schützenbundes erhielt:
- Günter Hupertz, Ehrenoffizier und Oberleutnant des Heimatschutzvereines Rhode am 2.7.05
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Waffenrecht
-------------------------------------------------------------Bestimmungen des Waffenrechtes finden Sie im Internet unter
www.kreisschuetzenbund-olpe.de im Bereich "Download" unter "Sonstiges".
Aktuell wurden eingestellt der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz (über 180 Seiten!!!), sowie Hinweise der Kreispolizeibehörde zur Überprüfung von Schießstätten (Vogelstangen), die es dringend zu beachten gilt.
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Überprüfung von Schießstätten
-------------------------------------------------------------Laut den bestehenden Verwaltungsvorschriften gelten für die sicherheitstechnischen Anforderungen an Vogelstangen die "Richtlinien für die Planung, die Errichtung und das Betreiben von Schießständen" in der aktuellen Fassung vom Januar 2000 des Deutschen Schützenbundes e.V., Wiesbaden.
(Von den Richtlinien kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn dadurch keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft entstehen könnten oder wenn dies zur Verhütung solcher Nachteile erforderlich erscheint.)Auf diese Richtlinien bezieht sich die Kreispolizeibehörde Olpe in ihren aktuellen Hinweisen, die an alle Schützenvereine versandt werden sollen, die Sie aber auch unter
http://www.kreisschuetzenbund-olpe.de/Download/Sonstiges/Vogelstange-Hinweise%20KPB.pdf
direkt herunterladen können.
Bei den vorzunehmenden Regelüberprüfungen ist wichtig, dass der Vereinsvorsitzende und der nach den Waffengesetz verantwortliche Schießleiter teilnehmen sollten. Für den Fall, dass der Termin von diesen Personen nicht wahrgenommen werden kann, ist eine Vertretung durch ein sach- und fachkundiges Vorstandsmitglied des Vereins möglich.
Die Schießanlage muss sich in folgendem Zustand befinden:
- Funktionsfähiger Geschossfang in unterer und oberer Position bei Hochständen, komplett, einschließlich der Betätigung der Winden. Bei Flachständen nur Geschoßfang. Das Öffnen der Revisionsklappen muß möglich sein.
- Die Einspannvorrichtung mit eingespannter Waffe und betriebsfertiger Ausrichtung, es müssen alle verwendeten Waffenarten wie KK-Gewehr und Flinte vorhanden sein und mind. 5 Schuß je Waffe.
- Vogelzielhalterung mit Konus und Konterungen und eventuellen Befestigungen für zusätzliche Ziele.
- Die Absperrungen müssen komplett aufgebaut sein.
Bereits im Newsletter Nr. 59 wiesen wir darauf hin, dass die Vereine Haftpflicht- und Unfallversicherungen in ausreichender Höhe abschließen und nachweisen müssen. Es empfiehlt sich, entsprechende Unterlagen bei der Schießstättenüberprüfung vorzulegen.
Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass die Vogelschießanlagen ab sofort mit einem Winkelmesser nachgemessen werden.
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Richtlinien für die Planung, die Errichtung
und das Betreiben von Schießständen
(Deutscher Schützenbund)
-------------------------------------------------------------Die Richtlinien enthalten Bestimmungen über Bauart, Ausgestaltung, Absperrungen usw. der Vogelstangen mit entsprechenden Skizzen:
7.1 Beschreibung
7.2 Schützenstand
7.3 Gewehrhalterung
7.4 Vogelziel
7.5 Geschossfangkasten (insbesondere Zielhalterung, Baustoffe)
7.6 Abstimmung der Gewehrhalterung zum Geschossfangkasten (Geschosse müssen senkrecht auftreffen)
7.7 Absperrung für Zuschauer
7.8 Bewegungsenergie der Geschosse (zugelassene Munitionsarten)Die Richtlinien liegen dem Kreisvorstand vor. Aufgrund des "Copyrights" können wir auch die Abschnitte über die Vogelschießanlagen nicht veröffentlichen. Bei entsprechenden technischen Einzelanfragen sind wir aber gern behilflich.
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Kinderkönigsschießen
-------------------------------------------------------------Bereits mit dem Newsletter Nr. 45 vom 22.4.2004 wiesen wir auf den Erlass des Innenministeriums vom 15.3.2004 hin, der die Ausnahmegenehmigung von der Altersgrenze regelt, so dass auch unter 12-Jährige mit Luftgewehren bei Kinderkönigsschießen mitmachen dürfen.
Nach unseren Erkenntnissen hat bisher ein Verein aus dem Kreisschützenbund Olpe eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragt und diese für Kinder erhalten, die mindestens 10 Jahre alt sind.
Auf Anfrage dieses Vereins haben wir mit der Kreispolizeibehörde gesprochen, ob nicht auch jüngeren Kindern, also unter 10 Jahren, das Schießen im Rahmen des Kinderschützenfestes erlaubt werden könne.Die Behörde teilte daraufhin mit, dass der oben erwähnte Erlass nach wie vor die auch im Waffengesetz geforderte "geistige und körperliche Eignung" der Schützen verlange. Seitens der Kreispolizeibehörde sei man der Auffassung, dass Kinder im Alter von unter 10 Jahren diese "geistige und körperliche Eignung" grundsätzlich nicht besitzen. Diese Auffassung sei auch z.B. mit der Kreispolizeibehörde Siegen abgesprochen, um eine einheitliche Handhabung von Ausnahmegenehmigungen zu gewährleisten.
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Armbanduhr des SSB wird angeboten
-------------------------------------------------------------Nunmehr können wir auch die Armbanduhr des SSB in der Metalldose ("made by la bruyére") für 28,00 Euro anbieten. Sie können sie sich im KSB-Shop ("http://shop.kreisschuetzenbund-olpe.de") anschauen.
Der Kreisvorstand
i.a. Matthias Baumeister, Kreisschatzmeister
------------------------------------------------------------Kontakt:
Kreisschatzmeister Matthias Baumeister
Lehmbergstr. 31, 57413 Finnentrop
T. 02395-2129811, Fax 02395-911038
E-Mail: MatthiasBaumeister@kreisschuetzenbund-olpe.de
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