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Newsletter Nr. 8 des Kreisschützenbundes Olpe v. 14.4.2002
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Beiratssitzung 9.4.02
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Am 9.4.02 tagten Vorstand und Beirat des Kreisschützenbundes Olpe.
Wichtigstes Ergebis dieser Sitzung ist, dass sich bereits in Kürze ein
Arbeitskreis mit der Überarbeitung unserer Satzung befassen wird.
U.a. sollen redaktionelle Änderungen durchgeführt werden. Der
Kreisjugendsprecher soll Sitz und Stimme im Beirat erhalten.
Die derzeitige Fassung der Satzung können Sie als "PDF"-Datei
von unseren Internet-Seiten (Download-Bereich) herunterladen.

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Bundesversammlung SSB in Rüthen am 13.4.02
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Gut besucht war gestern die Bundesversammlung in Rüthen.
Von den 71 Kreisvereinen nahmen 42 teil.
Die Tagesordnung wies keine besonderen Höhepunkt auf, so
standen keine Neuwahlen auf dem Programm.

Einstimmig wurde Hünsborn als Veranstaltungsort für die
Bundesversammlung 2004 (Ausrichter: Schützenvereinigungen
der Gemeinde Wenden) bestätigt.

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Anhörung des Innenausschusses zum Waffenrecht 20.3.02
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Innenausschuss befragte Experten
Anhörung zur Waffengesetzgebung hat neue Fragen aufgeworfen

Neue Fragen aufgeworfen hat eine öffentliche Anhörung von
15 Sachverständigen zum Entwurf der Bundesregierung für eine
Änderung des Waffenrechts (14/7758) im Innenausschuss am 20. März.
Danach ist gerade der Anteil legal erworbener oder geführter
Waffen, die der Gesetzgeber neu regeln will, im Hinblick auf
eine Bedrohung der inneren Sicherheit "denkbar gering",
erklärte der Experte des Bundeskriminalamtes (BKA), Leo Schuster.
Nach der polizeilichen Kriminalstatistik betrage der Anteil
gemeldeter "legaler" Waffen bei Straftaten nach dem
Strafgesetzbuch rund 3,4 Prozent. Auf eine Frage der
Bündnisgrünen sagte Schuster, 1.043 von 1.744 Schusswaffen,
die im letzten Jahr zu Straftaten benutzt und sichergestellt
wurden, seien Gas- oder Reizstoffwaffen gewesen.
Auch Wolfgang Dicke von der Gewerkschaft der Polizei
bestätigte einen Anteil der Gaspistolen als Tatwaffe von
55 Prozent im Alltag.

Geringer Anteil "legaler Waffen" an Straftaten

"Überhaupt nicht das Problem" ist deshalb für Dicke,
aber auch für Constantin Freiherr Heereman vom Deutschen
Jagdschutzverband oder für Joachim Streitberger vom Forum
Waffenrecht der registrierte private Waffenbesitz.
Nahezu durchgängig begrüßt hatten die Experten die
Initiative, nach 30 Jahren das 1972 als Folge der
RAF-Bedrohung geänderte Waffenrecht zu strukturieren,
übersichtlicher und zeitgemäßer zu gestalten. Trotz
mangelnder Transparenz und erhöhten Verwaltungs- und
Kostenaufwands sei eine neue gesetzliche Regelung aber
nur "hinnehmbar", wenn die Änderungen auf Grund der
Verhandlungen des Bundesinnenministeriums mit Ländern
und Verbänden in den Gesetzentwurf einfließen würden.
Die Gefährlichkeit von Schreckschusswaffen allein durch
den hohen Gasdruckausstoß im Nahbereich stellte Professor
Markus Rothschild, Rechtsmediziner an der Goethe-
Universität in Frankfurt am Main, durch Aufnahmen von
vier tödlichen Verletzungen dar. Dabei verursache der
extrem hohe Gasdruck im Körper eine einem normalen
Einschussloch sehr ähnliche Verletzung, während er im
Inneren des Körpers das Gewebe ballonartig aufreiße
und zum Verbluten führe. In einem gezeigten Fall wurde
der entstehende Gasdruck mit glattem Durchschlagen einer
Rippe veranschaulicht.
Ein Schreckschusswaffenverbot hält Rothschild für wenig
geeignet. Wenn überhaupt, so müsse man den Erwerb und
die Nutzung denen der scharfen Waffen gleichstellen.
Professor Franz Császár vom Institut für Strafrecht und
Kriminologie in Wien erläuterte, Österreich habe 30
Jahre lang ein bemerkenswert großzügiges Waffenrecht
ohne jede inhaltliche Begründung und ohne Registrierung
gehabt, ohne signifikante Auswirkungen auf die Benutzung
von Waffen bei Straftaten.

Einfluss der Registrierung nicht erkennbar

Während der Waffenerwerb in Österreich von 1982 bis
1998 zum EU-Beitritt Österreichs um 90 Prozent
gestiegen sei, sei die Zahl der Straftaten mit
Schusswaffen um 40 Prozent gesunken. Insgesamt liege
der Schusswaffenmissbrauch in Österreich bei vier
Prozent, während England mit einem verschärften
Waffenrecht ansteigenden Missbrauch registriere.
Fragwürdig werde es, wenn das Bild vom Staatsbürger
vom Misstrauen des Staates gegenüber dem von ihm
überprüften legalen Waffenbesitzer geprägt sei.
Auch rechtspolitisch werfe der Entwurf neue Fragen
auf, erklärte Friedrich Gepperth vom Bund deutscher
Sportschützen und Sprecher auch für die Polizei-
und Militärschützen.

Betretungsrecht der Polizei bei Gefahr im Verzug

So sei von den Verbänden hingenommen worden, dass
der Polizei ein Betretungsrecht der Wohnung eines
legalen Waffenbesitzers zur Kontrolle seines
Waffenbestandes bei Gefahr im Verzüge möglich sein
solle, das Betreten der Wohnung eines stadtbekannten
Kriminellen jedoch nur auf richterlichen Beschluss
möglich sei.
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Quelle: Blickpunkt Bundestag 3/2002, Seite 33


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Mit herzlichem Schützengruß

Der Kreisvorstand
i.a. Matthias Baumeister, Kreisschatzmeister