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Newsletter Nr. 9 des Kreisschützenbundes Olpe v. 15.6.2002
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nach etwas größerer Pause erscheint heute der nächste Newsletter.
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Gratulationen
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Die Schützenfestsaison ist in vollem Gange. Von dieser Stelle aus gratulieren
wir allen neuen Majestäten.
Besonderer Glückwunsch gilt den neuen Trägern des Ordens für
Hervorragende Verdienste um das Schützenwesen:
05.05.02 - Josef Sieler - Offizier des Schützenvereins St. Helena e.V.
Elben
12.05.02 - Johannes Kühr - Ehrenoffizier des Heimatschuetzvereines St.
Georg Neger
18.05.02 - Rudolf Lubeley - ehem. Brudermeister der St. Sebastianus Schützenbruderschaft
Weringhausen
18.05.02 - Gerhard Schmidt - ehem. Schriftführer der St. Sebastianus Schützenbruderschaft
Weringhausen
19.05.02 - Georg Burghaus - 2. Vorsitzender des St. Franziskus-Xaverius Schützenvereins
Frenkhausen
08.06.02 - Werner Forth - Ehrenvorstandsmitglied Schützenverein St. Blasius
Grevenbrück
08.06.02 - Siegfried Kindler - Ehrenvorstandsmitglied Schützenverein St.
Blasius Grevenbrück
Außerdem erhielten den Großen Zinnwappenteller des SSB:
26.05.02 - Ulrich Schmies - Hauptmann des Schützenvereines Benolpe
25.05.02 - Walter Streletz - 2. Vorsitzender des Schützenvereines Benolpe
Glückwünsche senden wir auch noch mal an die "Vereinsjubilare":
19.05.02 - St. Sebastianus Schützenbruderschaft Weringhausen (75 Jahre)
09.06.02 - Schützengesellschaft St. Jakobus Lichtringhausen (75 Jahre)
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Neufassung der Satzung
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Der Arbeitskreis Satzung tagte am 21.5.02 und legte einen "Grobentwurf"
für die Neufassung fest.
Dieser wird in den nächsten Wochen unter Mitwirkung des Beiratsmitgliedes
Peter Brüggemann (Rechtsanwalt und Notar) verfeinert, sodann erneut
im Arbeitskreis besprochen und voraussichtlich im Herbst dem Beirat
vorgelegt.
Sodann wird der Entwurf allen Mitgliedsvereinen zur Prüfung und Stellungnahme
zugesandt, so dass er in der nächsten Kreisversammlung beraten und ggf.
beschlossen werden kann.
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Mehrheitsbegriffe im Vereinsrecht
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Wie versprochen, wurde inzwischen eine Übersicht über die
- "Mehrheitsbegriffe im Vereinsrecht"
erstellt.
Sie kann unter --- www.kreisschuetzenbund-olpe.de ---
im Bereich "Aktuelles" eingesehen und auch heruntergeladen werden
(Bereich "Downloads").
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Waffenrecht
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Nach den tragischen Ereignissen von Erfurt wird nunmehr das Waffenrecht erneut
verschärft.
Die nachstehende Erklärung der "Waffenverbände" wird als
Diskussionsbeitrag
abgedruckt und soll nicht als offizielle Meinung des Kreisschützenbundes
Olpe
verstanden werden.
Die Erklärung ist der Web-Seite des Forum Waffenrecht (www.fwr.de)
entnommen!
Senden Sie uns Ihre Meinung an:
--- webmaster@kreisschuetzenbund-olpe.de ---
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Erklärung des Deutschen Schützenbundes, des Deutschen Jagdschutz-Verbandes
und des Forum Waffenrecht zur Novellierung des Waffenrechts am 14. Juni 2002
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Waffengesetz passiert den Bundestag
Heute hat der Bundestag einstimmig, bei Enthaltung der FDP, die von der
Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses vorgeschlagenen "Änderungspunkte
zum Waffengesetz" verabschiedet. In seltener Einmütigkeit hatten sich
zuvor
Bundesinnenminister Otto Schily, der bayerische Staatsminister Dr. Günther
Beckstein
und der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Fritz Behrens über
die "im Interesse
der Inneren Sicherheit notwendigen Anpassungen" verständigt, obwohl
der im
Bundestag am 26. April beschlossene Entwurf zur Neuregelung des Waffenrechts,
bereits eine Vielzahl von Verschärfungen im Vergleich zum heute geltenden
Recht
vorsah.
Der Deutsche Jagdschutz-Verband, der Deutsche Schützenbund und die im
Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände bedauern, dass die
Politik nach dem tragischen Ereignis in Erfurt dem gerade beschlossenen
Waffengesetz nicht die Chance einer Bewährung gegeben hat. Mit den dort
vorgesehenen verschärften Regelungen wäre der Waffenbesitz des Täters
von
Erfurt mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert worden, ebenso wenn das derzeit
noch geltende Recht von den Behörden konsequent angewendet worden wäre.
Leider hatte in einem ersten "Schnellschuss" die sog. Kanzlerrunde
die
Notwendigkeit von weitergehenden Regelungen "erkannt" und damit politisch
weitgehend zementiert, die für Jäger und Sportschützen diskriminierende
und
schikanöse Erschwernisse gebracht hätten, jedoch mit der Tat von Erfurt
nichts
zu tun hatten und für die innere Sicherheit schon überhaupt nichts
bewirkt hätten.
Kein noch so scharfes Gesetz der Welt allein kann derartige Ereignisse verhindern.
Die Verbände haben in gewohnt sachlicher Weise und in weiten Teilen erfolgreich
versucht, gegenüber den wenig sach- und fachkundigen Vorschlägen,
die nach
Erfurt öffentlich gemacht wurden, auf die weiteren Beratungen einzuwirken.
Viele
der erkennbar an der Diskussion in der veröffentlichten Meinung orientierten
Regelungen wurden hierdurch abgewendet.
Bei den zunächst verlangten Altersgrenzen für den Waffenerwerb konnten
erhebliche Differenzierungen erreicht werden
- Die Altersgrenze für den Erwerb von Waffen durch Jäger wird von
16 auf 18 Jahre
angehoben. Jäger unter 18 dürfen Waffen führen, aber nicht zu
Eigentum erhalten
- Die Altersgrenze für den Erwerb durch Sportschützen für Kleinkaliberwaffen
und
Waffen für olympische Disziplinen (Wurfscheibe) bleibt bei 18 Jahren. Die
Altersgrenze für den Erwerb von sonstigen großkalibrigen Waffen wird
auf
21 Jahre angehoben
- Die Einführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung erfolgt
nicht für Jahres- und Jugendjagdscheininhaber, sowie nicht für Schützen,
die Waffen erwerben, die ab 18 erworben werden dürfen
- Die Erwerbsregelungen für Sportschützen bleiben auf dem Stand 26.4.02
(z. B. Repetierer auf gelbe WBK)
- Vorderschaftrepetierwaffen bleiben zulässig, verboten wird ausschließlich
die "Pumpgun" mit Pistolengriff, ohne Hinterschaft
- Die Aufbewahrung von Munition erfolgt nicht in Vereinsheimen - was selbst
von der Gewerkschaft der Polizei als eine Gefährdung der inneren Sicherheit
gesehen wurde -, es bleibt bei den Aufbewahrungsregeln Stand 26.4.2002
- Als sinnvoll kann die Einrichtung einer Auskunftsmöglichkeit der
Waffenbehörde aus dem Erziehungsregister, die Einführung einer Meldepflicht
für Waffenhändler beim Überlassen von Schusswaffen angesehen
werden.
Diese Vorschläge wurden auch von den Verbänden mitgetragen.
Nicht einverstanden - aus dem Ereignis "Erfurt" auch nicht begründbar
-
sind die Verbände mit den neuen Regelungen, wonach Schießsportordnungen
durch das Bundesverwaltungsamt genehmigt werden müssen. Beim
Bundesverwaltungsamt wird zwar ein Fachbeirat gegründet, in dem die
Verbände vertreten sind. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass
hier ein
einmaliger Eingriff in die Autonomie des Sportes vollzogen wird, der in den
internationalen sportlichen Beziehungen für erhebliche Dissonanzen sorgen
wird
Nicht begründbar ist ebenfalls die Anhebung der Altersgrenze für
"Anfänger" im Sportschießen, die wieder von 10 auf 12 angehoben
wurde.
Es ist zwar die bundeseinheitliche Handhabung von Ausnahmen im Gesetz
verankert, dennoch ist zu fragen, was für ein Bild vom Schießsport
der
Gesetzgeber hat, wenn er glaubt, hier ein derartiges Mindestalter als Regel
festlegen zu müssen
Es bleibt festzuhalten: Trotz aller Beteuerungen der Politiker, dass die
Hauptgefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den illegalen
Waffenbesitzern und nicht von den Jägern, Sammlern und Sportschützen
ausgehen, wird vordergründig gerade dieser Personenkreis von den
Neuregelungen erheblich betroffen. Von den Worten des Ministerpräsidenten
Dr. Bernhard Vogel, Thüringen, "Dabei haben wir selbstverständlich
keinen
Grund, die vielen Schützenvereine und die rund zwei Millionen rechtschaffenen
Sportschützen oder gar alle Jäger unter Generalverdacht zu stellen"
ist nicht
viel übrig geblieben. Die Einführung einer medizinisch-psychologischen
Untersuchung - auch nur für einen beschränkten Anwendungsbereich -
stellt
eine ganze Generation von jungen Menschen unter Generalverdacht und ist
die Fortsetzung des alten Fehlers, derartig schreckliche Vorgänge wie "Erfurt"
über schnelle gesetzliche Regelungen verhindern zu wollen, ohne sich mit
den wirklichen Ursachen auseinander zu setzen. Jeder, der weiß, wie leicht
illegale Waffen zu beschaffen sind, weiß auch, dass dies ein untauglicher
Versuch ist.
Für die Verbände bleibt nun die wichtige Aufgabe, entsprechend den
Zusagen der Politik, in den zu erlassenden Rechtsverordnungen und
Verwaltungsvorschriften eine sachgerechte Anwendung der neuen
Regelungen zu gewährleisten. In den Gesprächen in Berlin wurde darüber
hinaus deutlich, dass die Neufassung des Waffengesetzes nur eine
vorläufige ist. In der kommenden Legislaturperiode soll über die weitergehenden
Forderungen der Länder, die im jetzigen Verfahren unberücksichtigt
blieben,
erneut entschieden werden. Für die Verbände bedeutet dies, dass sie
ihre
Anstrengungen ungemindert fortsetzen müssen. Die Verbände setzen sich
für Regelungen, die der inneren Sicherheit dienen, nach wie vor
uneingeschränkt ein. Sie werden ihre an den tatsächlich gegebenen
Erfordernissen orientierte Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit bei
Bund und
Ländern fortsetzen.
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Mitteilungen Nr. 39 des Sauerländer Schützenbundes erschienen
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Falls Sie das Mitteilungsblatt des SSB nicht über Ihren Verein erhalten,
können Sie es unter
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Sollten Sie zu ersten Mal diesen Newsletter erhalten, weil Sie
soeben erst in den Verteiler aufgenommen wurden, so weise ich
Sie an dieser Stelle auf die Internet-Seiten des Kreisschützenbundes Olpe
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hin. Hier finden Sie viel Informatives über den Kreisschützenbund
und seine Mitgliedsvereine. Auch die bisher erschienenen
Newsletter können Sie dort nachlesen! (unter Menüpunkt "Aktuelles")
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Schützenschwestern und -brüder künftig diesen Newsletter erhalten,
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Mit herzlichem Schützengruß
Der Kreisvorstand
i.a. Matthias Baumeister, Kreisschatzmeister
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Kreisschatzmeister Matthias Baumeister
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