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Es handelt sich um einen Hausorden,
der aus einem gestickten Bild mit dem Wappen des Kreisschützenbundes
Olpe e.V. und einer Bandschnalle besteht.

-Abbild der Bandschnalle-
Die Bandschnalle wird an der Uniformjacke oder am "Zivilrock"
getragen.
Zitat aus der Chronik des KSB über das Wappenbild:
"Eine Auszeichnung für Leistungen und Verdienste, die über
die drei
Ordensstufen des SSB hinausgehen und das beim Kreisvorstand
schriftlich beantragt werden muss. Dieses Wappenbild wird mit einer
Bandschnalle verliehen, die vom (ehemaligen) Landrat des Kreises
Olpe, Hanspeter Klein, gestiftet wurde."
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Text
der Stiftungsurkunde: " Stiftungsurkunde
================ über die Bandschnalle zum Wappenbild des Kreisschützenbundes
Olpe e.V.
-Präambel-
Zur Ehrung von Personen, die sich in hervorragender Weise um das Schützen-
und damit um das Gemeinwesen verdient gemacht haben, wird vom Kreisschützenbund
Olpe e.V. ein Hausorden eingerichtet, der aus einem gestickten Bild mit
dem Wappen des Kreisschützenbundes Olpe e.V. und einer Bandschnalle
besteht.
Dieser Hausorden darf nicht als Konkurrenz zu den Verdienstorden des Sauerländer
Schützenbundes oder der EGS verstanden werden. Das soll sich auch
dadurch dokumentieren, dass nicht nur verdiente Schützenbrüder
sondern auch andere Personen mit der Verleihung geehrt werden können.
Möge im Laufe der Zeit eine große Zahl verdienter Persönlichkeiten
unserer Heimat in den Besitz dieses Hausordens kommen.
- § 1 -
Wappenbild und Bandschnalle werden nach einem Entwurf des derzeitigen
stellvertretenden Kreisoberst Karl-Heinz Reuber
erstellt. - Die Bandschnalle wird in ihrer Erstausstattung (Anfertigung
der Werkzeuge und der ersten 50 Exemplare) vom derzeitigen Landrat des
Kreises Olpe, Hanspeter Klein, gestiftet. - Alle weiteren entstehenden
Kosten trägt der Kreisschützenbund Olpe e.V.
- § 2 -
Der Hausorden des Kreisschützenbundes Olpe e.V. wird nur auf einen
schriftlichen Antrag hin verliehen. Die Antragstellung soll bis zum 01.
Mai eines jeden Jahres erfolgen.
- § 3 -
Nach dem Willen des Stifters der Bandschnalle, Landrat Hanspeter Klein,
soll die Ordensvergabe äußerst restriktiv gehandhabt werden,
um den besonderen Stellenwert dieser Auszeichnung hervorzuheben.
Angestrebt werden maximal drei Auszeichnungen pro Jahr.
- § 4 -
Die Verleihung erfolgt auf Beschluss des Kreisvorstandes unter Einbeziehung
des lokal zuständigen Beiratsmitgliedes. Die
Aushändigung wird durch den Kreisoberst oder seinen Stellvertreter
vorgenommen.
- § 5 -
Der Hausorden des Kreisschützenbundes Olpe e.V. soll in seiner Wertigkeit
über dem Orden für hervorragende Verdienste um das Schützenwesen
des Sauerländer Schützenbundes angeordnet sein und Bereiche
abdecken, die durch die Ordensrichtlinien des SSB nicht berücksichtigt
werden können.
Olpe, im September 1998 |