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OVG Münster: Anforderungen an Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Das hat am 30.08.2023 das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entschieden.

Näheres hierzu findet Ihr unter folgendem Aktenzeichen: Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 2384/20

Für Rückfragen steht unser Kreisschießmeister Thomas Hengstebeck zur Verfügung!